Was eine zur Prüfung befähigte Person Schlauchleitungen wissen muss
Die Hydraulik stellt eine Bereicherung für unsere technisierte Welt dar und findet sich in den Bereichen der Stationär-, Mobil-, Flugzeug- und Fahrzeughydraulik. Sie bringt dem Anlagenbetreiber zahlreiche Vorteile. Mit ihrer Hilfe sind Kraft und Geschwindigkeit stufenlos regelbar und Bewegungen können unter Volllast auch aus dem Stillstand heraus erfolgen. Der Betreiber kann den Schutz vor Überlastung einfach und sicher ermöglichen.
Doch der erfahrene Dozent und Akademieleiter (Dipl.-Ing. FH) Holger Hemmie von der VOORTMANN-Akademie weiß, dass die Hydraulik nicht nur Vorteile für den Betreiber mit sich bringt. Er vermittelt insbesondere in dem Seminar Befähigte Person für Hydraulikschlauchleitungen die Gefahren im Umgang mit der Hydraulik.
Die Instandhaltungsleiter und Techniker, die hydraulische Anlagen betreiben, stehen vor einigen Herausforderungen. Bei den verwendeten Hydraulikschlauchleitungen handelt es sich um sicherheitsrelevante Bauteile, von denen bei unsachgemäßer Handhabung eine Gefährdung für Leib und Leben ausgehen kann. Aus diesem Grund fordert der Gesetzgeber Befähigte Personen für Schlauchleitungen, um diese Bauteile entsprechend zu überwachen.
Was ist eine zur Prüfung befähigte Person für Hydraulikschlauchleitungen?
Unter einer zur Prüfung befähigten Person im Sinne der deutschen Betriebssicherheitsverordnung versteht man eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, Ihre Berufserfahrung und ihrer zeitnahen beruflichen Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt (Defintion nach §2 (6) BetrSichV).
Was macht die Hydraulik so gefährlich?
Holger Hemmie kennt aus seiner Seminarpraxis zahlreiche Gefahren, die von der Hydraulik ausgehen. Eine Bedrohung stellt das Platzen von Hydraulikschläuchen dar. Dies kann z.B. durch das Vernachlässigen regelmäßiger Schlauchleitungskontrollen oder fehlender -wechsel passieren. In einigen Fällen sorgen auch unerlaubte Hydraulikschlauchleitungsreparaturen z.B. durch das Abtrennen von defekten Leitungsteilen und das neue Verpressen der Armatur auf dem alten Hydraulikschlauch für schwere Hydraulikunfälle.
Bei Hydraulikunfällen ist einerseits die unter hohem Druck austretende, heiße Hydraulikflüssigkeit ein Risiko für Maschinenbediener und andererseits der mögliche Peitscheffekt, der ganze Gliedmaßen abtrennen kann. An dieser Stelle sollte auch die Gefährdung der Injektion von Öl in den menschlichen Körper genannt werden, die Mitarbeiter berufsunfähig machen oder sogar töten kann.
Vorsorgen ist besser als Heilen - wie Betreiber Unfälle verhindern und Leben schützen können
Beim sicheren Umgang mit Hydraulikanlagen ist es wie in der Gesundheitsvorsorge - Vorsorgen ist besser als Heilen.
An dieser Stelle kommt der Gesetzgeber auf den Plan. Dieser fordert mit dem Arbeitsschutzgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Regel 113-020, dass der Anlagenbetreiber für die Sicherheit seiner Mitarbeiter Sorge tragen muss. Das bedeutet, dass er seinen Arbeitnehmern sichere Arbeitsmittel zur Verfügung stellen muss. Um dies sicherzustellen, fordert der Gesetzgeber im ersten Schritt vom Betreiber eine Gefährdungsbeurteilung in Bezug auf seine Anlagen. Auf deren Basis werden die für die Anlage notwendigen Schutzmaßnahmen in Anlehnung an die Betriebssicherheitsverordnung definiert, die dann beim Betrieb der Anlage beachtet werden müssen. Hierbei geht es um praktische Fragen rund um den Anlagenbetrieb, z.B. die Intervalle der Hydraulikschlauchleitungsprüfungen und -wechsel. Beachtet der Arbeitgeber diese Auflagen nicht, so drohen ihm rechtliche Konsequenzen aufgrund von begangenen Ordnungswidrigkeiten oder sogar Straftaten (§§ 22, 23 BetrSichV). Der Anlagenbetreiber ist darüber hinaus dazu verpflichtet, die Leitungen durch eine Befähigte Person für Hydraulikschlauchleitungen prüfen zu lassen. Diese hat auch dafür Sorge zu tragen, dass die Schutzmaßnahmen vor Ort umgesetzt werden.
Sie ist der Schutzengel vor Ort, der die Anlage mit seinem Fachwissen überprüft und sicheres Betreiben gewährleistet.
Wissen sorgt für Sicherheit – die zur Prüfung befähigte Person für Hydraulikschlauchleitungen
Um diese verantwortungsvolle Aufgabe einer zur Prüfung befähigten Person übernehmen zu können, bedarf es eines fundierten Wissens. Die Befähigte Person für Hydraulikschlauchleitungen erfordert als Voraussetzung u.a. zeitnahe Erfahrungen im Umgang mit Hydraulik in der Praxis sowie gute theoretische Kenntnissen in den Hydraulik Grundlagen rund um den Aufbau der Hydrauliksteuerungen.
Sie benötigt weiter Kenntnisse im Bereich der Arbeitsschutzvorschriften, der Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und allgemeine Regeln der Technik, Sicherheitsregeln für Hydraulikflüssigkeiten und Hydraulikschlauchleitungen nach DGUV Regel 113-020. Abgerundet wird das Wissen der Befähigten Person durch Kenntnisse über die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Prüftätigkeiten und Verantwortungen.
Seit 20 Jahren unterstützt die VOORTMANN-Akademie ihre Seminarteilnehmer mit Hilfe von Weiterbildungen, ihren Arbeitsplatz sicherer zu gestalten. Auch die Weiterqualifizierung zur Befähigten Person für Hydraulikschlauchleitungen und deren regelmäßige Auffrischung finden Sie nur einen Klick entfernt bei der VOORTMANN-Akademie.