Die neue TA Luft ist da.
Unsere passenden Lösungen zur Verladung ebenfalls
Ende 2021 ist die jüngste Novellierung der TA Luft (Technische Anleitung der Reinhaltung der Luft) in Kraft getreten. Damit gehen auch neue Anforderungen an Verladeanlagen, insbesondere an Verladearmen, einher. Wir erklären Ihnen, was sich durch die neue TA Luft für Sie als Anlagenbetreiber ändert, wie und wann Sie tätig werden müssen und vor allem, was VOORTMANN leistet, damit Sie all dem entspannt begegnen können. Denn wie kaum ein anderer sind wir proaktiv mit dem Thema neue TA Luft umgegangen und haben schon immer größten Wert darauf gelegt, mit unseren Bauteilen höchste Standards im Bereich des Emissionsschutzes zu erfüllen.
Die neue TA Luft hat das Ziel, den Emissionsschutz in genehmigungsbedürftigen Anlagen weiter zu verbessern und so Mensch und Umwelt optimal zu schützen.
Was ändert sich für Verladeanlagen?
Die größte und wichtigste Anpassung der neuen TA Luft in Bezug auf die Verladung betrifft das Thema Armaturen und Flanschverbindungen. Mussten hier bisher lediglich die einzelnen Bauteile TA-Luft zertifiziert sein, gilt das nun für komplette Baugruppen. Hier wurde im Sinne eines besseren Emissionsschutzes nachjustiert. Die neue baugruppenbezogene Zertifizierung stellt sicher, dass vor allem bewegliche und deshalb besonders leckageanfällige Elemente wie beispielsweise Drehgelenke höchste Anforderungen erfüllen. Wir verfügen über ein komplettes Portfolio an Drehgelenken mit TA-Luft-Zertifikat ausgestellt durch eine benannte Stelle inklusive Prüfbericht und haben unsere Baureihe hier jüngst nochmal erweitert. Schon das Standardspektrum deckt von DN 50 bis DN 300 – in einreihiger wie zweireihiger Ausführung – alles ab. Aber auch jede weitere Sonder- und Zwischengröße können wir TA-Luft-zertifiziert liefern bzw. verbauen. Darüber hinaus bieten wir selbstverständlich auch für alle anderen hinsichtlich Emissionen relevante Anlagenteile von Verladearmen zertifizierte Armaturen an, wie beispielsweise Not-Trenn-Systeme, Trockenkupplungen oder Kugelhähne.
Um die Verladung welcher Medien geht es?
Betroffen von der neuen TA Luft sind alle Anlagen, die auch bisher nach TA Luft genehmigungspflichtig waren und mit denen für Mensch und Umwelt schädliche Stoffe verladen werden. Hier sind zum Beispiel sämtliche Stoffe der Fluidgruppe 1 wie Natronlauge, Benzol oder Salzsäure zu nennen. Aber egal, was im Einzelnen verladen wird: Wichtig ist uns, Lösungen zu bieten, die zugleich die neuen TA-Luft-Anforderungen erfüllen und generell ein Maximum an Sicherheit und Langlebigkeit gewährleisten. Gerade hier kommt Drehgelenken eine große Bedeutung zu, weil sie in puncto Handhabung und Leckageprävention oft das Nonplusultra sind. Zum Beispiel, wenn hohe Biege- und Torsionsbelastungen herrschen, denen Schlauchverbindungen auf Dauer nicht gewachsen sind.
Unsere Drehgelenke sind nicht nur von benannter Stelle TA-Luft-zertifiziert, sondern verfügen je nach Wunsch auch über FDA-Zulassung für die Lebensmittelindustrie sowie ETFE-Innenauskleidung der Flansche.
Was bedeutet die neue TA Luft für Bestandsanlagen?
Für Anlagen, die vor Inkrafttreten der neuen TA Luft das Genehmigungsverfahren durchlaufen haben, gelten zunächst noch die Anforderungen der alten Verordnung aus dem Jahr 2002. Die Anforderungen der neuen TA Luft sind also vor allem bei der Neuplanung von Verladeanlagen relevant. Generell gibt es natürlich das Bestreben, sukzessive auch Bestandsanlagen umzurüsten. Der Gesetzgeber spricht hier relativ unkonkret von einer angemessenen Übergangsfrist. Fakt ist aber: Früher oder später wird jede Bestandsanlage nach neuer TA Luft genehmigungspflichtig. Wir raten also dazu, dass Thema frühzeitig im Blick zu haben. Gerne unterstützen wir Sie bei entsprechenden Planungen und entwickeln für Sie Konzepte, wie sich Ihre Anlage – zum Beispiel im Zuge ohnehin anfallender Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten – möglichst effizient und rechtssicher modernisieren lässt. Sprechen Sie uns an.
Sie möchte generell mehr zum Thema Umweltschutz in der Verladung erfahren?
Dann werfen Sie einen Blick in unseren Bericht Kein Entkommen für Schadstoffe – Emissionsreduzierung beim Verladen