Druckbehälterprüfung vernachlässigt?
Das fliegt Ihnen früher oder später um die Ohren
Hand aufs Herz: Können Sie behaupten, das Thema Druckbehälterprüfung in Ihrem Unternehmen vollumfänglich auf dem Schirm zu haben? Unsere jahrelange Erfahrung in der Betreuung von Hydraulikanlagen zeigt, dass mehr als die Hälfte der Betriebe nicht um ihre Pflichten im Bereich der Druckbehälterprüfung wissen und diese wichtige Aufgabe vernachlässigt haben. Und wie immer im Leben gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Den gesetzlichen Anforderungen im Bereich der Druckbehälterprüfung nicht nachzukommen, kann – über den wirtschaftlichen Schaden durch eventuell ausfallende Anlagen hinaus – schwere Folgen haben. Es drohen Strafzahlungen im fünfstelligen Bereich. Von den juristischen Konsequenzen im Fall eines auf mangelnde Wartung zurückzuführenden Unfalls mit Personenschaden ganz zu schweigen. Erfahren Sie hier, worauf Sie zu achten haben und wie VOORTMANN Sie beim Thema Druckbehälterprüfung unterstützt.
Das Wichtigste vorab: Jeder Druckbehälter benötigt eine Einstufung
Betreiber einer Druckbehälteranlage sind gesetzlich dazu verpflichtet, für jeden einzelnen verbauten Druckbehälter eine Einstufung – sprich Gefährdungsbeurteilung – vorzunehmen. Über diese Verpflichtung werden Unternehmen zwar durch den Anlagenhersteller bei Inbetriebnahme der Anlage informiert. Wir stellen aber immer wieder fest, dass die Einstufung in Vergessenheit gerät. Fakt ist: Je nach Druckspeicherkategorie sind entsprechend der Druckgeräterichtlinie (DGRL 2014/68) unterschiedliche Vorgaben bei der Druckbehälterprüfung einzuhalten. Sowohl was den Prüfungsumfang und die durchführenden Personen als auch was die Intervalle anbelangt. Besonders strikte Auflagen gelten für größere Druckspeicher mit erhöhtem Gefährdungspotenzial. Vor allem darf bei diesen, übrigens zu 80 Prozent verbauten Behältertypen, die Behälterprüfung nicht mehr durch eine befähigte Person erfolgen, sondern muss durch eine unabhängige Prüfstelle (ZÜS) durchgeführt werden.
Welche Pflichten im Einzelnen bei Druckbehälterprüfungen einzuhalten sind, regeln neben dem DGRL die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die DGUV 046 Druckbehälter.
Wie Sie Ihrer Verantwortung gerecht werden? Mit uns!
Als Komplettdienstleister im Bereich Hydraulik und Experte für Behälterprüfung stehen wir Ihnen gerne zur Seite und unterstützen Sie dabei, allen Verpflichtungen nachzukommen. Das Ganze so vollumfänglich, dass Sie keinen eigenen Aufwand haben. Das beginnt damit, dass wir vorab alle Ihre Unterlagen sichten oder bei Bedarf zur Besichtigung der Anlage vor Ort vorbeikommen. Auf Basis dessen nehmen wir, sofern noch nicht erfolgt, eine Einstufung für jeden einzelnen Druckbehälter vor und legen die Prüfintervalle fest. Aber auch wenn es um die Praxis – sprich um die Durchführung der Druckbehälterprüfungen geht – sind wir mit unserer Kompetenz für Sie da. Wir stellen befähigtes Personal für die Prüfung kleinerer Druckspeicher. Vor allem aber kümmern wir uns um die Koordination aller ZÜS-Prüfungen. Vorbereitung bei Ihnen vor Ort und Aufbau sowie Abbau der Prüfapparatur inklusive.
VOORTMANN bietet kompletten Service in Sachen Druckbehälterprüfung: von der Gefährdungsbeurteilung bis zur Koordination und Begleitung von ZÜS-Prüfungen.
Druckbehälterprüfungen mit System – dank unserer digitalen Datenbank
Ein weiterer Vorteil, wenn Sie uns beim Thema Druckbehälterprüfung mit ins Boot holen, besteht darin, dass Sie zukünftig garantiert jeden Termin rechtzeitig im Blick haben. Jeder einzelne Druckspeicher Ihrer Anlage wird von uns digital mit allen relevanten Daten erfasst. Steht eine Prüfung an, informieren wir Sie rechtzeitig und leiten alles für Sie in die Wege. Natürlich nur sofern dies von Ihnen gewünscht ist und Sie einen Wartungsvertrag mit uns abschließen. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, dass Sie uns ganz klassisch bei jedem anstehenden Prüfintervall informieren. Hierzu noch ein wichtiger Tipp: Achten Sie vor allem bei der Projektierung von ZÜS-Prüfungen auf eine ausreichende Vorlaufzeit von mindestens drei Monaten und bedenken Sie, dass CE-geprüfte Bauteile mitunter sechs bis achten Wochen Lieferzeit benötigen.
Achtung: Wir empfehlen, Druckbehälterprüfungen durch den TÜV mindestens drei Monate im Vorfeld zu projektieren, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.
Wie Sie im Rahmen von Druckbehälterprüfungen noch von uns profitieren
Bei jeder von uns durchgeführten Druckbehälterprüfung führen wir selbstverständlich auch die gegebenenfalls notwendige Instandsetzung durch. Außerdem checken wir den Gasfülldruck bzw. stellen diesen nach Reparaturen und Wartungen durch unser Fachpersonal neu ein. Schleichender Druckverlust ist ein Problem in nahezu allen – auch regelmäßig gewarteten – Druckspeichern. Deshalb empfehlen wir, im Idealfall regelmäßige Wartungen über die gesetzlichen Prüfintervalle hinaus. Bitte bedenken Sie: Ein falsch eingestellter Druckspeicher hat zum Beispiel geringere Taktzahlen oder Verlust bei der Werkstückspannung zur Folge und wirkt sich damit negativ auf die Effizienz Ihrer Anlage aus. Nicht zuletzt lässt sich durch eine regelmäßige Prüfung des Gasfülldrucks und die damit einhergehende Dokumentation sehr gut erfassen, ob sich bei einem Druckspeicher eventuell ein Defekt anbahnt. Es hilft also auch, potenziellen Ausfällen vorzubeugen.
Druckbehälterprüfungen durch befähigte Personen: wir oder Sie?
Prüfungen von eher kleinen Druckspeichern, die nicht TÜV-überwachungspflichtig sind, können Sie prinzipiell auch intern durchführen. Sie benötigen dafür allerdings eine befähigte Person mit entsprechender Ausbildung. Auch was das angeht, haben wir das passende Schulungsangebot für Sie. Klicken Sie sich hier direkt zum Seminar Befähigte Person Speicher. Letztlich steht Ihnen frei, ob Sie diese die Prüfung nicht überwachungspflichtiger Druckbehälter selbst leisten oder an Experten delegieren. Für Letzteres spricht, dass Sie wesentlich weniger Aufwand haben und keine Mitarbeiter für Prüfungsarbeiten abstellen müssen. Auch das Thema Kosten sollten Sie nicht vernachlässigen. Neben der Schulung zur befähigten Person müssen zweijährlich vorgeschriebene Auffrischungskurse eingeplant und bezahlt werden. Egal ob Sie sich für eine interne oder externe Lösung entscheiden, wir sind zuverlässig für Sie da.